Luftfilterreiniger von Modul für alle Luftfilter geeignet.
Einstufung des Stoffs oder Gemischs Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren
Adaptationen.
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 (Flam. Liq. 3, H226).
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen (EUH066).
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3 (STOT SE 3, H336)
Aspirationsgefahr, Kategorie 1 (Asp. Tox. 1, H304).
Dieses Gemisch birgt kein Umweltrisiko. Unter normalen Verwendungsbedingungen ist keine umweltschädliche Wirkung bekannt oder vorhersehbar.
Kennzeichnungselemente Das Gemisch ist ein Reinigungsmittel Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08 GHS02
Signalwort :GEFAHR
Produktidentifikatoren :EC 919-857-5 HYDROCARBONS, C9-C11, N-ALKANES, ISOALKANES, CYCLICS, < 2% AROMATICSEC 215-535-7XYLENE
Gefahrenhinweise :
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H336Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
EUH066Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise - Allgemeines :
P101Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Sicherheitshinweise - Prävention :
P210Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenartenfernhalten. Nicht rauchen.
P261Einatmen von Dampf.
P262Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P271Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
Sicherheitshinweise - Reaktion :
P301 + P310BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/.../anrufen.
Sicherheitshinweise - Lagerung :
P403 + P235An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Sicherheitshinweise - Entsorgung :
P501Entsorgung des Inhalts/des Behälters gemäß denörtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften
Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die European Chemical Agency (ECHA)gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-tableDie Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII derREACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.
Refabrication